KontaktUrkunden anlässlich der EheschließungStammbuch:Besondere Räumlichkeiten:Anmeldung der Eheschließung:

Anmeldung zur Eheschließung Unterlagen und Wissenswertes

Vor dem großen Ereignis steht die Anmeldung der Eheschließung. Frühestens sechs Monate vor Ihrem geplanten Hochzeitstermin können Sie die Anmeldung bei Ihrem Wohnsitzstandesamt vornehmen. Eine Terminreservierung für Ihre Hochzeit nehmen wir natürlich gerne auch schon früher entgegen!


Wenn Sie deutsche Staatsangehörige sind und noch nicht verheiratet waren, müssen folgende Dokumente von Ihnen vorgelegt werden: Eine aktuelle beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister (erhältlich beim Geburts-Standesamt), eine aktuelle Aufenthaltsbescheinigung aus dem Melderegister, nicht älter als eine Woche (erhältlich im Bürgeramt) und ein gültiger Personalausweis oder Reisepass.


Wenn Sie schon verheiratet waren zusätzlich: Eine aktuelle Eheurkunde der letzten Ehe mit dem Auflösungsvermerk und gegebenfalls Eintragung über die Wiederannahme eines früheren Namens, erhältlich beim Standesamt der Eheschließung, und rechtskräftige Scheidungsurteile sämtlicher Vorehen oder ersatzweise eine beglaubigte Abschrift des als Heiratseintrag fortgeführten Familienbuches der Vorehe oder ggf. Sterbeurkunden der früheren Ehepartner.


Wenn Sie gemeinsame Kinder haben: Geburtsurkunden bzw. begl. Abschriften aus dem Geburtsregister, ggf. Urkunde über die Anerkennung der Vaterschaft ggf. Urkunde über die gemeinsame elterliche Sorge (Sorgerechtserklärung).


Wenn einer der Verlobten nicht deutscher Staatsangehörigkeit ist, oder eine Vorehe im Ausland aufgelöst wurde sind die Vorschriften des jeweiligen Landes zu beachten. Bitte lassen Sie sich rechtzeitig und persönlich nach Terminabsprache von uns beraten.

Begründung der Lebenspartnerschaft


Wir freuen uns auch, wenn Sie Ihre Lebenspartnerschaft in Lüneburg begründen wollen. Bei der Anmeldung sind von beiden Partnerinnen/Partnern die gleichen Unterlagen einzureichen wie bei einer Anmeldung der Eheschließung. Sie leben im Güterstand der Zugewinngemeinschaft, wenn Sie nicht durch einen Lebenspartnerschaftsvertrag etwas anderes vereinbaren. § 1363 Abs. 2 und die §§ 1364 bis 1390 des Bürgerlichen Gesetzbuches gelten entsprechend.


Beim Traugespräch wird eine Frage ganz sicher kommen: Wie wollen Sie in Zukunft heißen?


Sie können einen gemeinsamen Ehenamen wählen, entweder den Namen der Frau oder den des Mannes. Dabei kann auch der durch frühere Eheschließung erworbene und geführte Name eines Ehegatten in dessen neuer Ehe zum Ehenamen bestimmt werden. Sie können einen Ehenamen wählen und der Partner, dessen Name nicht Ehename geworden ist, kann seinen Namen durch Erklärung dem Ehenamen mit Bindestrich voranstellen oder anfügen. Kinder aus dieser Ehe tragen nur den Ehenamen, ein Doppelname ist nicht zulässig. Sie lassen alles wie es ist und jeder Partner behält seinen eigenen Namen. Für ein gemeinsames Kind muss dann der Name eines Elternteils zum Geburtsnamen bestimmt werden und gilt dann für alle weiteren Kinder. Die Möglichkeiten der Namenswahl gelten ebenfalls für die Lebenspartnerschaften. In jedem Fall müssen Sie daran denken, eine Namensänderung im Anschluss an eine Eheschließung auch den wichtigsten Behörden und Institutionen mitzuteilen.

 
 
 

Urkunden anlässlich der Eheschließung

Eheurkunde/Lebenspartnerschaftsurkunde 10,00 Euro

Jede weitere Urkunde 5,00 Euro

Stammbuch:

verschiedene Preisgruppen

Besondere Räumlichkeiten:

Wasserturm, Huldigungssaal, Fürstensaal, Glockenhaus, Kloster Lüne

Für die Durchführung von Eheschließungen in unseren besonderen Trauzimmern entstehen für die Anmietung zusätzliche Kosten. Bitte erkundigen Sie sich im Einzelfall beim Standesamt.

Anmeldung der Eheschließung:

Sind beide Verlobte Deutsche 40,00 Euro. Bei ausländischer Beteiligung 80,00 Euro. Eheschließung außerhalb des Wohnsitzes 25,00 Euro.