In Niedersachsen könnt Ihr Eure Hochzeit bei einer Inzidenz unter 10 ohne beschränkte Personenzahl, ohne Abstandspflicht und Maske feiern!
Erst ab 50 Personen (draußen) bzw. ab 25 Personen (drinnen) ist der Nachweis eines negativen Testergebnisses aller Teilnehmer:innen erforderlich. Diese Regel gilt für private geschlossene Feiern in der Gastronomie sowie auf privatem Grund (Zuhause, im Garten, angemietete Fläche etc.)
Stand 23.06.2021 Quelle: Stufenplan 2.0
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